Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir Sie sowohl
auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite außergerichtlich und gerichtlich.
Kontaktieren Sie uns gerne, um einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren.
Wir vertreten Ihr Anliegen vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
sowie den verschiedenen Fachgerichten, insbesondere vor dem Arbeitsgericht.
INDIVIDUALARBEITSRECHT
Im Bereich des Individualarbeitsrechts beraten und vertreten
wir Sie in den folgenden Angelegenheiten:
- Zustandkommen und Inhalt des Arbeitsvertrages
- Befristete Arbeitsverträge
- Leiharbeit, Teilzeitarbeit
- Kündigung, Aufhebungsvertrag
- Zeugnis
- Urlaub und Urlaubsabgeltung
- Arbeitsförderung und Sozialversicherung
- Arbeitsgerichtsverfahren
Kollektives Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie auch im kollektiven Arbeitsrecht,
insbesondere:
- bei Streitigkeiten im Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs-und Mitbestimmungsrecht
- bei der Verhandlung, Gestaltung und dem Abschluss von Tarifverträgen
- im Rahmen eines Arbeitskampfs.